Warnamt

Warnamt

Deutschland 🇩🇪

Besucht: 02/2021

Online: 19.02.2021

Insgesamt gab es in Deutschland 10 Warnämter die alle einen, als Zentrale dienenden, Bunker hatten. Diese Bunker gingen über 4. Etagen und waren alle identisch aufgebaut. Die Warnamtsmitarbeiter konnten sich hier 30 Tage, ohne Kontakt nach außen, aufhalten.


Die maximale Belegung betrug 196 Personen. Hierfür waren in den Vorratsräumen rund 5.000 Packungen EPA eingelagert. Alle Positionen waren mehrfach besetzt, damit ein 3. Schichtbetrieb jederzeit gewährleistet war. So war die Stelle des Warnamtsleiters z. B. 5-fach besetzt.

Als "Nervenzentrum" jedes Warnamtes diente der zentrale, zweistöckige Führungsraum, in dem zahlreiche Fernmeldeplätze, Luftlage-, ABC-Lage- und Warnlagekarten untergebracht waren. Hier wurden die grundlegenden Daten gesammelt, mit deren Hilfe Entscheidungen über Alarmierungen und Durchsagen getroffen werden konnten. Von hier aus wurden auch sämtliche Verbindungen zu angeschlossenen Dienststellen wie etwa Landes- und Bezirksregierungen, aber auch zu den "Datenlieferanten" unterhalten. Zu diesen gehörten neben Warndienst-eigenen Stellen wie z.B. den Warndienst-Verbindungsstellen in den Luftlagezentren der NATO und den Warndienst-Leitmeßstellen auch Organisationen wie der Deutsche Wetterdienst und die Deutsche Flugsicherung. In den Lageräumen der Warnämter wurde die ABC- und Luftlage auf Karten eingezeichnet. Die großen Luftlagekarten waren zunächst aus Papier, später aus Glas und hatten einen Maßstab von 1:500.000 bei einer Größe von etwa 5 x 5 Metern. Die Zeichner mussten die Eintragungen in die Glaskarte dabei von hinten tätigen, um dem Einsatzpersonal eine ungehinderte Sicht zu ermöglichen.


Die Warnämter mit ihren zugehörigen Schutzbauten wurden zwischen 1960 und 1966 errichtet, die Bauzeit betrug im Durchschnitt rund drei Jahre. Die einzelnen Warnämter entsprachen zum größten Teil der ursprünglichen Bauprojektierung aus den späten fünfziger Jahren und unterschieden sich nur wenig voneinander. Kleinere Unterschiede der ansonsten baulich identischen Warnamt-Bunker im Bereich der Zugänge, Notausstiege und der Zu- und Abluft resultierten aus den unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten, während die oberirdischen Gebäude meist lediglich optisch an den landschaftsüblichen Stil angepasst wurden. Der Antennenmast stand bei den meisten Warnämtern direkt auf dem Schutzbauwerk, nur in Ausnahmefällen wurde er vom Gelände abgesetzt aufgestellt.


Die vier Stockwerke des Bunkers waren von oben nach unten von -1 (sprich: "Minus eins") bis -4 bezeichnet. Hier die Aufteilung der verschiedenen Funktionsbereiche:

Etage -1:

·       Hauptzugang durch die Schleuse

·       Notausgang

·       Dekontaminationsbereich

·       ABC-Aufnahme- und Auswerteraum auf der Empore

·       Führungsraum (auch auf -2)

·       Unterkunftsräume für Warnamtsleiter und Einsatzleiter

·       ein Arzt- und zwei Krankenzimmer.

·       Telefax- und Funkraum

·       Toiletten

Etage -2:

·       Führungsraum (auch auf -1)

·       Fernsprechvermittlung

·       Aufnahme- und Weitergaberaum

·       Annahmeraum, gleichzeitig Raum für den Leiter der Fernmeldestelle

·       Fernschreibraum

·       Raum für die Vermittlungstechnik

·       Traforaum und Einspeisung (10 kV)

·       Generatorenraum mit zwei Dieselaggregaten (130kVA/30kVA)

·       Batterieraum

·       Waschräume und Toiletten, getrennt für männliches und weibliches Personal


Etage -3

·       Küche und Vorratsräume für Lebensmittel, Kühlkammer

·       Abwassersammelanlage (auch auf Etage -4)

·       Schlaf- und Aufenthaltsräume für das Personal

·       Raumfilter und Lüftungsanlage

·       Heizungsanlage

·       Waschräume und Toiletten, getrennt für männliches und weibliches Personal


Etage -4: 

·       Druckerhöhungsanlage Wasser

·       Ventilatoren für die Lüftungsanlage

·       Ansaugung aus dem Grobsandfilter

·       Ver- und Entsorgungsanlagen und -leitungen

·       Abwassersammelanlage (auch auf Etage -3)

·       Sandvorfilter (erstreckte sich über alle Stockwerke)


1985 wurde dann „WADIS“ eingeführt. Ein hochmodernes Informationssytem was die Verarbeitung und Auswertung der Daten übernahm. Um eine ständige Einsatzbereitschaft zu gewährleisten, waren alle Komponenten doppelt vorhanden und sämtliche Daten wurden gespiegelt.

Um jederzeit über die aktuelle Luftlage informiert zu sein, hatten die Warnämter Personal in
verschiedenen NATO-Kommandobehörden, da sie selbst nicht über die Notwendige Infrastruktur verfügten. Weiterhin gab es rund 1.600 Meßstellen die für die Überwachung der ABC-Lage zuständig waren und im Abstand von 10-15 Km über die gesamte Bundesrepublik verteilt waren. Diese wurden von 40 Warndienst-Leitmeßstellen betreut.

Für die Verbindung der unterschiedlichen Stellen des Warndienstes war ein eigenes, zuverlässiges und möglichst redundant aufgebautes Fernmeldenetz geplant. Die Deutsche Bundespost verfügte bereits über ein flächendeckendes Leitungsnetz, das den Anforderungen entsprach und so wurden die Standleitungen von der DBP angemietet. Sie sollten jedes Warnamt mit den Leitmessstellen, der ZALM, dem Deutschen Wetterdienst, den benachbarten Warnämtern, den Warndienst-Verbindungsstellen in den NATO-Luftlagezentren , Rundfunkanstalten und verschiedensten anderen Partnern verbinden. Die erste Schaltung des Warnnetzes erfolgte am 21. April 1959.


Am 27.2.1963 löste der Warndienst den ersten Sirenen-Probealarm seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges aus. Diese Test-Auslösungen der Sirenen erfolgten danach halbjährlich.


Die reinen Baukosten für die zehn Warnämter lagen bei rund neunzig Millionen DM, Ausstattung und Fernmeldetechnik nicht eingerechnet. Die Beschaffung und Montage der drahtgebundenen Fernmeldeeinrichtungen (Funk also nicht eingerechnet) kostete insgesamt 142 Millionen DM. Die Ausstattung von Diensträumen und Einrichtung von Schulungs-, Besprechungs-, Unterkunfts- und Aufenthaltsräumen schlug mit insgesamt 1,81 Millionen DM zu Buche, die Ausstattung der Schlaf- und Aufenthaltsräume für WD-Leitmeßstellen und Richtfunkstellen mit 632.000 DM. Die Kosten für 82 Betriebsbunker für Rundspruch- und Richtfunkstellen lagen bei 69,7 Millionen DM.

In der Zeit von 1958 bis 1970 sind für den örtlichen Alarmdienst (Erwerb neuer und Instandsetzung vorhandener Sirenen, Leitungsmiete) mehr als 300 Millionen DM aufgewendet worden. Die Gesamtaufwendungen des Bundes für den Warn- und Alarmdienst betrugen in den Jahren 1950 bis 1970 rund 786 Millionen DM.


1992 kündigte das Bundesinnenministerium die Verträge mit der Bundespost, die arbeitsnotwendigen Telefonverbindungen in den Bunkern der Warnämter wurden gekappt und der Betrieb über normale Telefonleitungen fortgesetzt.


Nach dem endgültigen Ende des Kalten Krieges 1994 hielt man den Warndienst für überflüssig. Nach der Neukonzeption des Zivilschutzes nahmen die Warnämter ohnehin nur noch Aufgaben nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz wahr. In Abstimmung mit dem eigentlich für diese Aufgaben zuständigen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wurde 1994 die für diese Aufgabe notwendige Zahl der Warnämter von zehn auf acht reduziert und die Mitarbeiterzahl pro Warnamt von 28 auf 15 verringert. 1997 waren in den verbliebenen Warnämtern noch 132 Beschäftigte tätig. Noch im selben Jahr erfolgte die Schließung aller Warnämter in der Bundesrepublik und Berlin.


Auf dem letzten Bild sieht man, wie das Warnamt im Betrieb ist.

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